BVAEB erhöht Behandlungsbeitrag auf 20 %
- 3. Juni
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Die Hauptversammlung der BVAEB hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2026 die Anhebung des Behandlungsbeitrages von 10 % auf 20 % für ab dem 1. Juni 2026 erbrachte (zahn)ärztliche Leistungen beschlossen. Die Einhebung der Behandlungsbeiträge und Kostenbeteiligungen erfolgt wie bisher durch die BVAEB.
Für uns ZahnärztInnen ändert sich also nichts. Es handelt sich um eine Satzungsänderung, die das Vertragsverhältnis zwischen Versicherten und Krankenversicherungsträger regelt.
