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"Frau Doktor, macht eine Zahnversicherung in meinem Fall Sinn?"

9. Okt.
2 Min. Lesezeit

40 % der befragten Österreicher haben bereits eine Zahnbehandlung aus Kostengründen ausgelassen, 38 % haben eine Behandlung verschoben. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom österreichischen Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketagent durchgeführte repräsentative Umfrage. Die Bereitschaft, sich Implantate setzen zu lassen, steigt bei den Befragten von 47% auf 81%, wenn die Kosten zur Gänze übernommen werden. Finanzielle Hürden sind also bei der Entscheidungsfreudigkeit unserer Patienten ein zentraler Faktor.

 

Laut der besagten Umfrage besitzen derzeit nur 5 % der Österreicher eine private Zahnversicherung, während sich 38% der Befragten vorstellen können, ihre Zähne zusätzlich zu versichern. Und hier kommen wir Zahnärzt:innen ins Spiel. Die Patienten fragen nämlich meist uns: „Herr Doktor/Frau Doktor, ich überlege eine Zahnversicherung abzuschließen. Macht das in meinem Fall Sinn?“

 

Es ist nicht unsere Aufgabe, Versicherungen zu verkaufen, aber wir sollten unsere Patienten frühzeitig und neutral auch über diese Finanzierungsmöglichkeit von zahnmedizinischen Privatleistungen aufklären können. Eine Zahnversicherung kann finanzielle Hürden reduzieren und die Akzeptanz hochwertiger Behandlungskonzepte unterstützen, sodass medizinisch sinnvolle Therapien nicht allein aus Kostengründen aufgeschoben werden.

Wichtig ist dabei allerdings: Nicht jede Zahnversicherung bezahlt zur Gänze jede zahnmedizinische Leistung. Die am österreichischen Markt angebotenen Produkte unterscheiden sich in ihrem Leistungsumfang, den Jahreshöchstbeträgen, der Wartezeit und dem Erstattungssatz. In der Praxis können unterschiedliche Einschränkungen greifen:


  • Wartezeiten: Leistungen können in den ersten Monaten nach Vertragsabschluss ausgeschlossen sein.

  • Jahreslimits: Viele Tarife begrenzen die maximale Erstattung pro Versicherungsjahr.

  • Erstattungssätze: Auch bei 80 Prozent Erstattung bleibt ein Eigenanteil.

  • Staffelungen: Teilweise steigt der maximal verfügbare Erstattungsbetrag erst nach mehreren Versicherungsjahren.

  • Leistungsausschlüsse: Bestimmte Behandlungen oder bereits bestehende Probleme sind eventuell nicht versichert.


Daher sollte die Versicherung vor dem Behandlungsbedarf abgeschlossen werden. Eine Zahnversicherung ist keine klassische „Reparaturversicherung“, die man unmittelbar vor einer bereits geplanten Behandlung abschließt. Erstens sieht das Versicherungsvertragsgesetz eine Wartezeit von bis zu acht Monaten vor, die meist auch so vereinbart wird. Darüber hinaus können bestehende Beschwerden oder bekannte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Das bedeutet praktisch:


Wer bereits weiß, dass in den nächsten Wochen ein Implantat, eine Krone oder eine umfangreiche Sanierung notwendig wird, sollte nicht davon ausgehen, dass eine neu abgeschlossene Zahnversicherung diese Kosten übernimmt.


Für Versicherte ist deshalb der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend.


Fazit: Wann ist eine Zahnversicherung sinnvoll?

Eine Zahnversicherung kann insbesondere für Menschen sinnvoll sein, die sich gegen hohe, schwer planbare Eigenkosten bei Zahnersatz, Implantaten, Kieferorthopädie oder anderen privaten Zahnleistungen absichern möchten. Sie ist weniger als Instrument für eine bereits unmittelbar bevorstehende Behandlung zu verstehen.

 

In Österreich gibt es in diesem Marktsegment mehrere Anbieter. Man unterscheidet reine Zahnversicherungen, bei denen nur die Zähne versichern sind und Zahnzusatzversicherungen, bei denen zusätzlich eine private Krankenversicherung, etwa eine Sonderklasseversicherung, abgeschlossen werden muss.

 

Nach dem aktuellen Marktüberblick für 2026 gibt es insbesondere zwei Anbieter, bei denen eine reine Zahnversicherung ohne zusätzliche private Krankenversicherung möglich ist: Allianz und ERGO. Zahnzusatzversicherungen bieten Uniqa, Donau, Merkur, Wiener Städtische und Generali.



 
 
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