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Reinigung und Desinfektion des Bodens in Behandlungsräumen – Verpflichtung versus Empfehlung

  • 16. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Im Juli wurde in den sozialen Medien die Frage nach der korrekten Umsetzung der Hygieneverordnung 2025 in Bezug auf Reinigung und Desinfektion des Bodens in Behandlungsräumen aufgeworfen und freundlicherweise von Peter Reichenbach (Forum Zahnärzte Wien) und Franz Hastermann (ZIV) beantwortet, beide Inhaber des ÖÄK-Diploms für Krankenhaushygiene.


Zusammenfassend: Die ÖZÄK-Hygieneverordnung enthält keine generelle Verpflichtung, Böden in Behandlungsräumen routinemäßig mit einem Flächendesinfektionsmittel zu wischdesinfizieren. Es gibt aber entsprechende Empfehlungen der Österreichischen Zahnärztekammer (Leitfaden für Hygiene in Zahnarztordinationen), nämlich tägliche und anlassbezogene Feuchtreinigung des Bodens unter Zugabe eines Desinfektionsmittels.


Im Detail: Prinzipiell unterscheidet die Hygieneverordnung zwischen zahnmedizinisch genutzten Räumen, die der Untersuchung, Diagnostik und Therapie dienen (wie zB Behandlungsräume, Röntgenraum) und nicht zahnmedizinisch genutzten Räumen (wie zB Wartebereich, Empfang usw.). Laut §8 (2) hat der Bodenbelag in zahnmedizinisch genutzten Räumen möglichst fugenlos und flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und gegebenenfalls sowie ausreichend widerstandsfähig zu sein und ist gegebenenfalls zu desinfizieren. In der Verordnung findet sich auch folgende Einschränkung:  die baulichen Vorschriften sind auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung – nämlich 1.5.2025 - bereits bestehende Ordinationen nicht anzuwenden.


Eine regelmäßige, gründliche Reinigung der Räume hat unabhängig vom Grad der zu erwartenden Verschmutzung zu erfolgen. Entsprechende Arbeitsanweisungen für die routinemäßige und anlassfallbezogene Reinigung sind im Reinigungs- und Desinfektionsplan vorzusehen. Als Anlage 1 der Hygiene-Verordnung findet sich der oben genannte Hygieneplan. Dieser ist eine Empfehlung der Österreichischen Zahnärztekammer und ergibt sich aus der Summe aller hygienerelevanten Maßnahmen, die den fachgerechten Betrieb einer Ordination sicherstellen. Die Maßnahmen sind individuell auf das spezifische Leistungsspektrum der Ordination anzupassen.


Zu den empfohlenen Maßnahmen gehört die Feuchtreinigung des Bodens, keinesfalls eine Trockenreinigung mit Besen oder Staubsauger – täglich und nach Kontamination. Die Zugabe eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert. Hier kommt das spezifische Leistungsspektrum der Ordination ins Spiel: insbesondere bei chirurgisch genutzten Räumen ist eine Wischdesinfektion anzuraten, auch um ein Vertragen der Keimbelastung zu vermeiden (Zitat Hastermann). Als Schutzausrüstung für das Reinigungspersonal sind bei der Bodendesinfektion Haushaltshandschuhe ausreichend, Atemschutzmasken sind nicht erforderlich.


Diese Maßnahmen sind in regelmäßigen Intervallen auf Aktualität zu prüfen, die Mitarbeiter:innen der Ordination zu schulen und die Schulungen zu dokumentieren. Entsprechende Vorlagen zum Downloaden findet ihr hier:



 



 
 
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