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Wertpapiere: Gewinnfreibetrag für Unternehmen ist gefallen!

  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Als Unternehmer konnten wir bis dato 13% unseres Gewinns gestaffelt steuerfrei stellen, indem wir in begünstigte Wertpapiere investierten. Voraussetzung: Die Wertpapiere mussten mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen verbleiben.


Mit dem Doppelbudget 2027/2028 wird nun alles anders: der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG durch Investitionen in begünstigte Wertpapiere kann ab 2027 nicht mehr geltend gemacht werden! Die geplante Änderung führt zu einer spürbaren Mehrbelastung der niedergelassenen Zahnärzte. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Maßnahme kritisch zu beurteilen. Der Gewinnfreibetrag stärkt die Eigenkapitalbildung, die finanzielle Stabilität und die langfristige Pensionsvorsorge Selbständiger. Seine Einschränkung reduziert letztendlich auch die Attraktivität der Niederlassung für uns Zahnärzte.



 
 
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