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Zahnärztliche Qualitätssicherung 2028

  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Mit 1.1.2028 treten Änderungen bei der zahnärztlichen Qualitätssicherung in Kraft. Bis dahin wird die Selbstevaluierung wie bisher im Auftrag der ÖZÄK von der Dr. Roman Haas Medical Quality GmbH (medQ.at) organisiert, während Kontrollen von den Qualitätssicherungsbeauftragten der ÖZÄK durchgeführt werden.


Ab 2028 wird die zahnärztliche Qualitätssicherung an die ärztliche angeglichen: Die ÖZÄK bzw die medQ.at ist dann ausschließlich für die Selbstevaluierung zuständig, während Auswertung und Kontrollen durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) durchgeführt werden, das direkt dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz untersteht. Die Kontrollen in den zahnärztlichen Ordinationen werden weiterhin durch Zahnärzt:innen erfolgen, die dann nicht mehr Qualitätssicherungsbeauftragte, sondern „Peers“ genannt werden. Die Kompetenz zur Erlassung der Qualitätssicherungs-Verordnung geht auf das Bundesministerium über.  Die ÖZÄK wird künftig Vertreter:innen in den für die Ausarbeitung der Qualitätssicherungs-Verordnung zuständigen wissenschaftlichen Beirat des Bundes-ministeriums entsenden. Ob sich – wie bei der ärztlichen Qualitätssicherung – die Anzahl der stichprobenartigen Kontrollen erhöhen wird, ist noch offen, da dies in der neuen Qualitätssicherungs-Verordnung geregelt werden muss. Und ob wir Zahnärzt:innen durch diese Gesetzesänderung einen Teil unserer Autonomie einbüßen, wird sich wohl auch erst bei der praktischen Umsetzung der Verordnung zeigen…



 
 
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